Eine Abmahnung kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder sogar mündlich (sprich telefonisch) ausgesprochen werden. Hier hat der Gesetzgeber keine hohen Hürden aufgebaut. In der Beratungspraxis taucht immer wieder die Frage auf, ob die Abmahnung im Original unterschrieben werden muss. Dies ist nicht erforderlich. Es genügt eine „kopierte“ Unterschrift, wie diese häufig bei den massenhaft versandten urheberrechtlichen Abmahnungen zu finden ist.
In der Praxis ergibt sich bei mündlichen Abmahnungen nur die Schwierigkeit, den jeweiligen Inhalt zu beweisen. Daher wird in der Praxis häufig schriftlich abgemahnt.
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