Der Bundesrat hat heute grünes Licht für die geplante Reform der Flensburger Punktekartei gegeben. Die Neuregelung soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten. Bereits im Frühjahr 2012 hatte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer seinen Umbauplan für die Punkte-Ordnung vorgestellt. Dass das neue System, wie von Ramsauer propagiert, wirklich transparenter ist und klarere Regeln beinhaltet, erschließt sich nicht jedem. Während der Automobilclub ADAC dem Minister in diesen Punkten uneingeschränkt zustimmt, wettert der Autoclub ACE, dass hier "ein undurchschaubar kompliziertes System in ein nicht minder kompliziertes System transferiert worden ist".
Nach acht Punkten ist der Lappen weg
Für Verkehrssünder heißt es in erster Linie: rechnen. Haben sie für Verstöße bislang bis zu sieben Punkte bekommen, werden es künftig nur noch maximal drei sein. Sünden, die sich nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken, werden künftig nicht mehr erfasst, zum Beispiel, wenn man ohne gültige Plakette in einer Umweltzone erwischt wird. Bestehende Punkte von Vergehen, die nach neuem Recht nicht mehr ins Register kommen, werden gelöscht. Die Übrigen werden umgerechnet: Ein bis drei alte Punkte sind ein neuer Punkt, vier oder fünf alte werden zwei neue Punkte und so fort.
Ein bis drei Punkte pro Sünde
Punkte gibt es künftig für Ordnungswidrigkeiten, wenn eine Geldbuße von 60 Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot erteilt wurde. Bisher lag die Untergrenze bei 40 Euro. Bei leichten Verstößen gibt's einen Punkt, zwei bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis. Drei Punkte kassiert man bei Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.
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