Panzer für Saudi-Arabien? Während man sich in Berlin den Kopf darüber zerbricht, ob Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) den - vom deutschen Plazet abhängigen - Verkauf von 150 Leopard-2-Panzern durch Spanien wirklich stoppen will, hat das Thema die Karlsruher Agenda erreicht. Dort könnte der Panzerdeal Rechtsgeschichte schreiben, selbst wenn er platzt. Erstmals befasst sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Dienstag eingehend mit den Informationsrechten des Parlaments bei Rüstungsexporten. Geklagt haben die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul - aus Anlass der grundsätzlichen Genehmigung eines Kampfpanzer-Exports an Saudi-Arabien vor drei Jahren.
Schon hier ist eine Einschränkung nötig. Anlass der Klage war die angebliche Genehmigung. "Wir haben damals nicht einmal erfahren, ob tatsächlich eine Entscheidung gefallen ist", sagt Ströbele. Deshalb hatte der Politiker und Jurist in den Sommerferien 2011 selbst eine Organklage formuliert. Gemessen an den Karlsruher Ansprüchen ist sie knapp ausgefallen. Dennoch hatte Ströbele offenkundig das richtige Gefühl für die verfassungsrechtliche Lücke: Der Zweite Senat mit Präsident Andreas Voßkuhle als Berichterstatter wird sich - laut Verhandlungsplan - intensiv mit dem Thema beschäftigen.
Rüstungsexporte spielen sich in einer verfassungsrechtlichen Tabuzone ab. Denn nach Artikel 26 sind sie grundsätzlich verboten; hier manifestiert sich die historische Erfahrung, aus der heraus das Grundgesetz auf eine Friedensordnung verpflichtet ist. Das Verbot ist also die Regel und die Genehmigung die Ausnahme - rechtlich gesehen. Besonders sensible Rüstungsentscheidungen werden bisher vom Bundessicherheitsrat - dem mehrere, aber nicht alle Minister angehören - unter Vorsitz der Kanzlerin getroffen.
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